Gemeinsam gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt – der TV Kleinwiedenest qualifiziert und berät seine Übungsleiter/innen
Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.
Gewalt hat viele Gesichter: Machtmissbrauch, verbale, körperliche und seelische Verletzungen. Je früher wir uns mit jeglicher Art von Gewalt befassen, umso sichtbarer wird sie, umso weniger kann sie uns verunsichern, umso wirksamer können wir handeln. Die rechtzeitige Beschäftigung mit eventuell auftretenden Vorfällen verhindert Überforderung und Verunsicherung und gewährleistet gleichzeitig eine sachlich angemessene Vorgehensweise.
Die Präventions- und Interventionsfähigkeit aller Verantwortlichen sind das Grundanliegen des Qualitätsbündnisses Sport NRW. Das Bündnis basiert auf einer Initiative des Landessportbundes NRW und der Staatskanzlei NRW.
Der TV Kleinwiedenest beteiligt sich selbstverständlich an dieser wichtigen Präventionsmaßnahme. In einem ersten Schritt haben wir uns von allen Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. In der letzten Mitgliederversammlung wurde zudem beschlossen, dass der Verein seine Satzung entsprechend ergänzt und damit rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt entschieden entgegen tritt.
Als Ansprechpartner für diesen Bereich haben sich Stefanie Felix und Jasmin Kostrzewa zur Verfügung gestellt. Beide haben aktuell eine Fortbildung zu diesem Thema besucht, werden nun ein allgemeingültiges Schutzkonzept erstellen und stehen allen Beteiligten beratend zur Seite. Über die weitere Entwicklung werden wir an dieser Stelle später berichten.